Donnerstag, 09. Februar 2012

Hilfreiche Tipps wie Sie Ärger während Ihres Umzugs vermeiden – Ihr Umzugs-Guide


1. Zuverlässigkeit und Fachkompetenz – Qualität zu Ihrem Vorteil

Umziehen mit einem Umzugsunternehmen ist eine Frage des Vertrauens. Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Ständige Schulungen unseres kompetenten Umzugspersonals zur Qualitätssicherung unserer Dienstleistung und die Zufriedenheit unsere Kunden sind das Resultat unser langjährigen, zuverlässigen und innovativen Tätigkeiten im Gütertransportgewerbe. Dieses Wissen möchten wir an Sie weitergeben. Geniessen Sie diesen Vorteil und vermeiden Sie typische Probleme bei einem Umzug und sparen Sie wertvolle Zeit und Geld.

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2. Was zeichnet ein gutes Umzugsunternehmen aus?

Transparenz und Kundennähe schaffen eine gesunde Grundlage für eine gute Beziehung zwischen Umzugskunde und Umzugsfirma. Viele Umzugsunternehmen sind ebenso auf dem ansässigen Markt vorhanden wie täglich neue hinzu kommen. Da fällt die Wahl ebenso schwer wie oft falsch, wie sich später so oft herausstellt. Achten Sie auf einen guten Umzugsberatungsservice des Umzugsunternehmen Ihrer Wahl. Das Umzugsunternehmen soll Ihnen helfen die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Ihren Umzug zu treffen und nicht zusätzliche Arbeit bereiten. Eine fachkomptente Umzugsberatung ist für uns selbstverständlich und wird durch ständige Schulungen kundengerecht optimiert. Sie erhalten bei uns einen optmimierten Umzugsberatungsservice. Sie erhalten so nur ausgesuchte Serviceangebote durch unsere Umzugsberater.
Verlangen Sie umfangreiche Informationen über das Umzugsunternehmen. Wir geben Ihnen Auskunft über uns, über unsere AGBS, unsere bestehenden Lizenzen zur Güterbeförderung gemäß §3 des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) , unseren gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Transparenz verpflichtet und schafft Vertrauen. Auf Anfrage legen wir Ihnen unsere Güterkraftverkehrserlaubnis vor.

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3. Sind meine Umzugsgegenstände gegen Bruch versichert?

Trotz aller qualitätssichernden Massnahmen unseres Umzugsunternehmens kann es vorkommen, dass Einrichtungsgegenstände nicht wohlbehalten an Ihrem Umzugszielort ankommen. Für diesen Fall haftet, insofern der Schaden während des Umzugs durch unser Umzugspersonal oder des Tranports entstanden ist, unser gesetzlich vorgeschriebende Haftversicherung, die Ihr Umzugsgut bis maximal 620 EUR pro Quadratmeter gegen Schaden gemäß §7 des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) versichert . Wünschen Sie eine zusätzliche Versicherung steht Ihnen unser Umzugspersonal zur Berartung zur Seite und verhilft Ihnen zu einer optimalen Versicherung Ihrer wertvollen Einrichtungsgegenstände.
Auf Wunsch weisen wir Ihnen unseren Versicherungsschutz durch unsere Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach. Wenden Sie sich an unsere Umzugsberater, die Ihnen in jedem Fall gerne Auskunft geben werden. Beachten Sie, dass bei einem sogenannten unabwendbaren Ereignis, das die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns untergräbt, die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht abfängt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen optional eine Umzugstransportversicherung für Ihren Umzug an. Haben Sie Fragen zum gesetzlichen und indivduellen Versicherungsschutz? Wenden Sie sich an unsere Umzugsberater, die Sie jederzeit gerne beraten werden.

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4. Muss ein schriftlicher Vertrag mit dem Umzugsunternehmen abgeschlossen werden?

Ein schriftlicher Vertrag ist unbedingt notwendig. Kommt es zu Unstimmigkeiten, lassen diese sich gerichtlich bereinigen. Der geschäftliche Handlungsrahmen wird ausschliesslich bindend durch einen schriftlichen Vertrag. Eine mündliche Absprache hat vor Gericht keinen Bestand. Das Nichtvorhandensein eines schriftlichen Umzugsvertrages ist unseriös. Umzugsunternehmen, die derlei anbieten sind nicht an einem zufriedenen Umzugskunden interessiert, sondern daran illegal Geld zu verdienen. Was Sie sich sofort vor Augen halten sollten. Ein schriftlicher Umzugsvertrag schützt nicht nur den Umzugskunden, sondern auch den Umzugsunternehmer. Merkwürdig also, wenn der Umzugsunternehmer kein Interesse hat sich selbst zu schützen. Es ist also zu vermuten, dass der Umzugsunternehmer nichts zu schützen hat, was es nicht gibt. Folgende Punkte, die die Seriösität eines Umzugsunternehmen unterstreichen sollten Sie unbedingt beachten:

  • Eine Besichtigung der Beladeadresse sollte vor dem Umzug zur erfolgreichen Umzugsplanung stattfinden. Wir bieten Ihnen diesen Service selbstverständlich kostenlos und unverbindlich an.
  • Klären Sie im Vorfeld alle Fakten mit dem Umzugsberater und halten Sie die Punkte schriftlich fest. Eine beiderseitge schriftliche Bestätigung ist erforderlich.
  • Halten Sie bei Ihrem Umzug den Umzugsvertrag, die Umzugsgutliste, Leistungsbeschreibungen, Arbeitsschein und ggfs. Den Nachtrag zum Umzugsvertrag bereit. Um einen reibungslosen und vertraglich einwandfreien Umzug zu gewährleisten müssen die Verhältnisse am Wegzugs- nzw. Zuzugsort und Parkmöglichekeiten schriftlich festgehalten werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Alle Gegenstände müssen in einer Umzugsgutliste aufgeführt werden, damit Ihre Einrichtungsgegenstände den richtigen Weg zum Zielort finden werden. Klären Sie, welche Arbeiten Sie durchführen und mit welchen Arbeiten Sie das Umzugsunternehmen beauftragen. Damit zeigt Ihre Investiion garantiert Früchte und Sie müssen sich nicht über eine vom Kostenvoranschlag abweichende Rechnung wundern. Informieren Sie sich über den bestehenden Hafttungsausschluß und sämtliche Leistungsbeschreibungen, überprüfen Sie ggfs. Ob der von Ihnen gewünschte zusätzliche Versicherungsschutz aufgelistet ist. Soweit nicht anders schriftlich festgehalten müssen Sie die Rechnung i.d.R. Sofort bar bei Umzug begleichen. Wird der Umzugsauftrag während des Umzugs erweitert müssen Sie sämtliche Erweiterungen in einem Nachtragsformular festhalten und unterschrieben bestätigen. Überprüfen Sie nach komletter Entladung Ihr Umzugsgut auf Schäden mit dem Umzugsverantwortlichen und reichen Sie ggfs. Schadensanzeigen unverzüglich ein.

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5. Welchen Vorteil hat ein Kostenvoranschlag?

Um den ungefähren Preis Ihres Umzugs abzuschätzen wird nach einer Besichtigung Ihres Umzugsgutes ein Kostenvoranschlag erstellt. Je genauer Ihre Angaben sind, desto eher stimmt der Kostenvoranschlag mit den tatsächlich entstehenden Kosten überein. Nicht in jedem Fall muss der Kostenvoranschlag mit dem Endpreis übereinstimmen. Beachten Sie, dass der Umzugsunternehmer weder vor noch während des Umzugs auf eine eventuelle Preiserhöhung hinweisen muss oder kann. Wenn im Kostenvoranschlag die veranschlagten Kosten als Festpreis, Endpreis oder Pauschalpreis tituliert sind, ist der Umzugsunternehmer verpflichtet diesen Preis einzhalten, ausser der Kunde fordert während des Umzugs zusätzliche Leistungen zu den bereits festgehaltenen. Informieren Sie sich bei uns falls Sie Fragen haben zu unserem Kostenvoranschlag zu Ihrem Umzug.

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7. Welchen Nutzen hat ein Kostenvoranschlag?

Durch unseres detailierten Kostenvoranschlag schaffen wir Ihnen die Möglichkeit, uns mit anderen Umzugsfirmen zu vergleichen. Je detailierte desto eher werden Sie in der Lage sein, die Kalkulation einsehen zu können. Sie werden sehen, dass unsere Dienstleistung ihren Preis wert ist.
Beachten Sie, dass die Kostenaufstellung abhängig ist von den Information über das Umzugsgut, die wir von Ihnen erhalten bzw. unsere Umzugsberater bei der Besichtigung ermitteln konnten.
Die tatsächlichen Kosten können daher von denen im Kostenvoranschlag geschätzten abweichen. Um unerwartete Kosten zu vermeiden, können Sie auch einen Festpreis vereinbaren, der allerdings jedoch nur die vereinbarten Leistungen abdeckt.
Zusätzliche Leistungen werden durch einen Arbeitsschein durch den Kunden bestätigt.
Für den Fall dem Umzugskunden ist die tatsächliche Umzugsmenge unklar, kann der Umzugunternehmer eine Schätzung durchführen und mit dem Umzugskunden einen Pauschalpreis aushandeln.

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8. Es müssen notwendige Montagen und Installation durchführt werden. Wie verfahren ich in diesem Fall?

Wir bieten einen vielfältigen Umzugsservice an, der vielfältige Monatge- und Installationsarbeiten beinhalten. Durch unser fachkompetentes Umzugspersonal können wir ein weitgefächertes Angebot an Dienstlesitungen anbieten. Benötigen Sie eines dieser Serviceangebote können Sie dieses im Vorfeld Ihres Umzugs bei Ihrem Umzugsberater mieten. Beachten Sie, dass Sie Zusatzleistungen im Vorfeld Ihres Umzuges mieten sollten, damit wir diesen auf Ihrer Rechnung festhalten und Ihnen den Haftpflichtversicherungsschutz gewährleisten können. Jede Montage, die nicht im Vorfeld angemietet ist, ist zwar eine Dienstleistung, die wir Ihnen in einem für uns zumutbaren Rahmen gerne anbieten, der jedoch freiwillig ist und somit keinen Versicherungsschutz beinhaltet.

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9. Worauf muss ich bei entstandenem Schaden achten?

Durch unsere innovativen Schulungsmassnahmen erstreben wir jegliche Art von Schäden an Ihrem Umzugsgut zu verhindern. Unvorhersehbaren Schaden können wir nicht ausschliessen. Entsteht an Ihrem Umzugsgut ein Schaden, halten wir mit Ihnen diesen schriftlich fest. Schäden, die wir nicht bemerken können wir nicht festhalten. Deswegen prüfen Sie nach der Entladung Ihrer Einrichtungsgegenstände möglichst alles und halten Sie Schäden fest. Damit Ihnen der Schadensersatzanspruch nicht erlischt müssen Sie für verschiedene Schadnesarten verschiedene Reklamationsfristen einhalten.
Bei Schäden, wie z.B Spiegel, Geschirr etc. handelt es sich um Güterschäden, die Sie spätestens einen Tag nach dem Umzug uns melden müssen.
Schäden, die nicht sofort zu erkennen sind, sogenannte verdeckte Schäden, haben eine Reklamationsfrist von 14 Tagen.
Schäden, wie z.B Schäden am Treppenaufgang, zerkratztes Parkett müssen bis spätestens einen Monat nach Entstehung gemeldet werden.
Wenn Sie damit einverstanden sind, führen wir die Reparatur eigens durch.

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10. Ist es üblich, Pausenzeiten zu vergüten?

Um einen kontinuierlichen hochwertigen Umzugsablauf zu ermöglichen halten wir regelmässige und angemessene Pausenzeiten ein. Da nicht jeder Umzugsablauf immer gleichmässig verläuft sind die Pausenzeiten nicht vertragllich und zu einer bestimmten Zeit geregelt. Da wir kein weiteres Personal als Ersatz zur Verfügung stellen, wurde vom Amtsgericht festgestellt, dass der Umzugskunde Pausenzeiten vergüten müssen.

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