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Hilfreiche Tipps wie Sie Ärger während Ihres Umzugs vermeiden – Ihr Umzugs-Guide
Wichtige Tipps, die Sie vorab klären möchten:
- Zuverlässigkeit und Fachkompetenz – Qualität zu Ihrem Vorteil
- Was zeichnet ein gutes Umzugsunternehmen aus?
- Sind meine Umzugsgegenstände gegen Bruch versichert?
- Muss ein schriftlicher Vertrag mit dem Umzugsunternehmen abgeschlossen werden?
- Welchen Vorteil hat ein Kostenvoranschlag?
- Welchen Nutzen hat ein Kostenvoranschlag?
- Es müssen notwendige Montagen und Installation durchführt werden. Wie verfahren ich in diesem Fall?
- Worauf muss ich bei entstandenem Schaden achten?
- Ist es üblich, Pausenzeiten zu vergüten?
1. Zuverlässigkeit und Fachkompetenz – Qualität zu Ihrem Vorteil
Umziehen mit einem Umzugsunternehmen ist eine Frage des Vertrauens. Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Ständige Schulungen unseres kompetenten Umzugspersonals zur Qualitätssicherung unserer Dienstleistung und die Zufriedenheit unsere Kunden sind das Resultat unser langjährigen, zuverlässigen und innovativen Tätigkeiten im Gütertransportgewerbe. Dieses Wissen möchten wir an Sie weitergeben. Geniessen Sie diesen Vorteil und vermeiden Sie typische Probleme bei einem Umzug und sparen Sie wertvolle Zeit und Geld.
2. Was zeichnet ein gutes Umzugsunternehmen aus?
Transparenz und Kundennähe schaffen eine gesunde Grundlage
für eine gute Beziehung zwischen Umzugskunde und Umzugsfirma.
Viele Umzugsunternehmen sind ebenso auf dem ansässigen Markt
vorhanden wie täglich neue hinzu kommen. Da fällt die
Wahl ebenso schwer wie oft falsch, wie sich später so oft herausstellt.
Achten Sie auf einen guten Umzugsberatungsservice des Umzugsunternehmen
Ihrer Wahl. Das Umzugsunternehmen soll Ihnen helfen die richtigen
Entscheidungen in Bezug auf Ihren Umzug zu treffen und nicht zusätzliche
Arbeit bereiten. Eine fachkomptente Umzugsberatung ist für
uns selbstverständlich und wird durch ständige Schulungen
kundengerecht optimiert. Sie erhalten bei uns einen optmimierten
Umzugsberatungsservice. Sie erhalten so nur ausgesuchte Serviceangebote
durch unsere Umzugsberater.
Verlangen Sie umfangreiche Informationen über das Umzugsunternehmen.
Wir geben Ihnen Auskunft über uns, über unsere AGBS, unsere
bestehenden Lizenzen zur Güterbeförderung gemäß §3
des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) , unseren gesetzlich
vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Transparenz verpflichtet
und schafft Vertrauen. Auf Anfrage legen wir Ihnen unsere Güterkraftverkehrserlaubnis
vor.
3. Sind meine Umzugsgegenstände gegen Bruch versichert?
Trotz aller qualitätssichernden Massnahmen unseres Umzugsunternehmens
kann es vorkommen, dass Einrichtungsgegenstände nicht wohlbehalten
an Ihrem Umzugszielort ankommen. Für diesen Fall haftet, insofern
der Schaden während des Umzugs durch unser Umzugspersonal oder
des Tranports entstanden ist, unser gesetzlich vorgeschriebende
Haftversicherung, die Ihr Umzugsgut bis maximal 620 EUR pro Quadratmeter
gegen Schaden gemäß §7 des Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG) versichert . Wünschen Sie eine zusätzliche
Versicherung steht Ihnen unser Umzugspersonal zur Berartung zur
Seite und verhilft Ihnen zu einer optimalen Versicherung Ihrer wertvollen
Einrichtungsgegenstände.
Auf Wunsch weisen wir Ihnen unseren Versicherungsschutz
durch unsere Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach. Wenden
Sie sich an unsere Umzugsberater, die Ihnen in jedem Fall gerne
Auskunft geben werden. Beachten Sie, dass bei einem sogenannten
unabwendbaren Ereignis, das die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
untergräbt, die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden
nicht abfängt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen optional
eine Umzugstransportversicherung für Ihren Umzug an. Haben
Sie Fragen zum gesetzlichen und indivduellen Versicherungsschutz?
Wenden Sie sich an unsere Umzugsberater, die Sie jederzeit gerne
beraten werden.
4. Muss ein schriftlicher Vertrag mit dem Umzugsunternehmen abgeschlossen werden?
Ein schriftlicher Vertrag ist unbedingt notwendig. Kommt es zu Unstimmigkeiten, lassen diese sich gerichtlich bereinigen. Der geschäftliche Handlungsrahmen wird ausschliesslich bindend durch einen schriftlichen Vertrag. Eine mündliche Absprache hat vor Gericht keinen Bestand. Das Nichtvorhandensein eines schriftlichen Umzugsvertrages ist unseriös. Umzugsunternehmen, die derlei anbieten sind nicht an einem zufriedenen Umzugskunden interessiert, sondern daran illegal Geld zu verdienen. Was Sie sich sofort vor Augen halten sollten. Ein schriftlicher Umzugsvertrag schützt nicht nur den Umzugskunden, sondern auch den Umzugsunternehmer. Merkwürdig also, wenn der Umzugsunternehmer kein Interesse hat sich selbst zu schützen. Es ist also zu vermuten, dass der Umzugsunternehmer nichts zu schützen hat, was es nicht gibt. Folgende Punkte, die die Seriösität eines Umzugsunternehmen unterstreichen sollten Sie unbedingt beachten:
- Eine Besichtigung der Beladeadresse sollte vor dem Umzug zur erfolgreichen Umzugsplanung stattfinden. Wir bieten Ihnen diesen Service selbstverständlich kostenlos und unverbindlich an.
- Klären Sie im Vorfeld alle Fakten mit dem Umzugsberater und halten Sie die Punkte schriftlich fest. Eine beiderseitge schriftliche Bestätigung ist erforderlich.
- Halten Sie bei Ihrem Umzug den Umzugsvertrag, die Umzugsgutliste, Leistungsbeschreibungen, Arbeitsschein und ggfs. Den Nachtrag zum Umzugsvertrag bereit. Um einen reibungslosen und vertraglich einwandfreien Umzug zu gewährleisten müssen die Verhältnisse am Wegzugs- nzw. Zuzugsort und Parkmöglichekeiten schriftlich festgehalten werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Alle Gegenstände müssen in einer Umzugsgutliste aufgeführt werden, damit Ihre Einrichtungsgegenstände den richtigen Weg zum Zielort finden werden. Klären Sie, welche Arbeiten Sie durchführen und mit welchen Arbeiten Sie das Umzugsunternehmen beauftragen. Damit zeigt Ihre Investiion garantiert Früchte und Sie müssen sich nicht über eine vom Kostenvoranschlag abweichende Rechnung wundern. Informieren Sie sich über den bestehenden Hafttungsausschluß und sämtliche Leistungsbeschreibungen, überprüfen Sie ggfs. Ob der von Ihnen gewünschte zusätzliche Versicherungsschutz aufgelistet ist. Soweit nicht anders schriftlich festgehalten müssen Sie die Rechnung i.d.R. Sofort bar bei Umzug begleichen. Wird der Umzugsauftrag während des Umzugs erweitert müssen Sie sämtliche Erweiterungen in einem Nachtragsformular festhalten und unterschrieben bestätigen. Überprüfen Sie nach komletter Entladung Ihr Umzugsgut auf Schäden mit dem Umzugsverantwortlichen und reichen Sie ggfs. Schadensanzeigen unverzüglich ein.
5. Welchen Vorteil hat ein Kostenvoranschlag?
Um den ungefähren Preis Ihres Umzugs abzuschätzen wird nach einer Besichtigung Ihres Umzugsgutes ein Kostenvoranschlag erstellt. Je genauer Ihre Angaben sind, desto eher stimmt der Kostenvoranschlag mit den tatsächlich entstehenden Kosten überein. Nicht in jedem Fall muss der Kostenvoranschlag mit dem Endpreis übereinstimmen. Beachten Sie, dass der Umzugsunternehmer weder vor noch während des Umzugs auf eine eventuelle Preiserhöhung hinweisen muss oder kann. Wenn im Kostenvoranschlag die veranschlagten Kosten als Festpreis, Endpreis oder Pauschalpreis tituliert sind, ist der Umzugsunternehmer verpflichtet diesen Preis einzhalten, ausser der Kunde fordert während des Umzugs zusätzliche Leistungen zu den bereits festgehaltenen. Informieren Sie sich bei uns falls Sie Fragen haben zu unserem Kostenvoranschlag zu Ihrem Umzug.
7. Welchen Nutzen hat ein Kostenvoranschlag?
Durch unseres detailierten Kostenvoranschlag schaffen wir Ihnen
die Möglichkeit, uns mit anderen Umzugsfirmen zu vergleichen.
Je detailierte desto eher werden Sie in der Lage sein, die Kalkulation
einsehen zu können. Sie werden sehen, dass unsere Dienstleistung
ihren Preis wert ist.
Beachten Sie, dass die Kostenaufstellung abhängig ist von den
Information über das Umzugsgut, die wir von Ihnen erhalten
bzw. unsere Umzugsberater bei der Besichtigung ermitteln konnten.
Die tatsächlichen Kosten können daher von denen im Kostenvoranschlag
geschätzten abweichen. Um unerwartete Kosten zu vermeiden,
können Sie auch einen Festpreis vereinbaren, der allerdings
jedoch nur die vereinbarten Leistungen abdeckt.
Zusätzliche Leistungen werden durch einen Arbeitsschein durch
den Kunden bestätigt.
Für den Fall dem Umzugskunden ist die tatsächliche Umzugsmenge
unklar, kann der Umzugunternehmer eine Schätzung durchführen
und mit dem Umzugskunden einen Pauschalpreis aushandeln.
8. Es müssen notwendige Montagen und Installation durchführt werden. Wie verfahren ich in diesem Fall?
Wir bieten einen vielfältigen Umzugsservice an, der vielfältige Monatge- und Installationsarbeiten beinhalten. Durch unser fachkompetentes Umzugspersonal können wir ein weitgefächertes Angebot an Dienstlesitungen anbieten. Benötigen Sie eines dieser Serviceangebote können Sie dieses im Vorfeld Ihres Umzugs bei Ihrem Umzugsberater mieten. Beachten Sie, dass Sie Zusatzleistungen im Vorfeld Ihres Umzuges mieten sollten, damit wir diesen auf Ihrer Rechnung festhalten und Ihnen den Haftpflichtversicherungsschutz gewährleisten können. Jede Montage, die nicht im Vorfeld angemietet ist, ist zwar eine Dienstleistung, die wir Ihnen in einem für uns zumutbaren Rahmen gerne anbieten, der jedoch freiwillig ist und somit keinen Versicherungsschutz beinhaltet.
9. Worauf muss ich bei entstandenem Schaden achten?
Durch unsere innovativen Schulungsmassnahmen erstreben wir jegliche
Art von Schäden an Ihrem Umzugsgut zu verhindern. Unvorhersehbaren
Schaden können wir nicht ausschliessen. Entsteht an Ihrem Umzugsgut
ein Schaden, halten wir mit Ihnen diesen schriftlich fest. Schäden,
die wir nicht bemerken können wir nicht festhalten. Deswegen
prüfen Sie nach der Entladung Ihrer Einrichtungsgegenstände
möglichst alles und halten Sie Schäden fest. Damit Ihnen
der Schadensersatzanspruch nicht erlischt müssen Sie für
verschiedene Schadnesarten verschiedene Reklamationsfristen einhalten.
Bei Schäden, wie z.B Spiegel, Geschirr etc. handelt es sich
um Güterschäden, die Sie spätestens einen Tag nach
dem Umzug uns melden müssen.
Schäden, die nicht sofort zu erkennen sind, sogenannte verdeckte
Schäden, haben eine Reklamationsfrist von 14 Tagen.
Schäden, wie z.B Schäden am Treppenaufgang, zerkratztes
Parkett müssen bis spätestens einen Monat nach Entstehung
gemeldet werden.
Wenn Sie damit einverstanden sind, führen wir die Reparatur
eigens durch.
10. Ist es üblich, Pausenzeiten zu vergüten?
Um einen kontinuierlichen hochwertigen Umzugsablauf zu ermöglichen halten wir regelmässige und angemessene Pausenzeiten ein. Da nicht jeder Umzugsablauf immer gleichmässig verläuft sind die Pausenzeiten nicht vertragllich und zu einer bestimmten Zeit geregelt. Da wir kein weiteres Personal als Ersatz zur Verfügung stellen, wurde vom Amtsgericht festgestellt, dass der Umzugskunde Pausenzeiten vergüten müssen.