Donnerstag, 09. Februar 2012

Umzugsfirma Karlsruhe

Zu viel Zeug - zu wenig Platz! Wer kennt das nicht? Über die Jahre, die man in einem Haus oder einer Wohnung lebt, sammeln und stapeln sich im Keller und auf dem Speicher viele Dinge, die wir eigentlich gar nicht mehr benötigen und die man am Besten dem Sperrmüll anheimgeben sollte. Ob der alte Fernseher oder das Kassetten-Radio, aussortierte Skier oder Omas angenagtes Sofa, das wir nicht übers Herz bringen zu entsorgen - für Vieles haben wir einfach keine Verwendung mehr und behalten es, obwohl es uns jede Menge Platz wegnimmt...

Und noch was!
Wenn der Umzugswagen an Ihrem neuen und alten Domizil nicht ohne weiteres zum Be- und Entladen parken kann, wird eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Gemeinde erforderlich sein.

Umzugsfirma Karlsruhe planen und beim Umziehen sparen!

Andernfalls kann auch angrenzend an Halteverbotszonen die Verladung des Umzugsgutes praktisch durchgeführt werden. Das Parken Ihres eigenen Fahrzeugs direkt vor Ihrer Haustüre hält ebenfalls einen Platz frei für den später eintreffenden Möbelwagen.

Das entsprechende Antragsformular zur Einrichtung einer Halteverbotszone finden Sie oftmals auf der Internetseite Ihrer Stadt bzw. Gemeinde zum Download. Zusätzlich zu den Angaben des Umzugstages und der Dauer Ihres Umzugs sind darauf auch die Gegebenheiten vor Ort darzulegen. Zusammen gefasst sollte Ihr Antrag die nachstehenden Punkte enthalten:

  • Name, Adresse und Telefon- und Faxnummer
  • der Umzugstag und die voraussichtliche Dauer des Umzuges, also die Uhrzeit in Stunden angegeben
  • eine detaillierte Beschreibung der Gegebenheiten vor Ort: z.B. die Verkehrsbeschilderung, Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Parkbuchten, Halteverbotszonen, Parkuhren usw.
  • Straßenname und die Hausnummern des Straßenabschnittes, wo die mobile Halteverbotszone errichtet wird.

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